Fragen Rund um Die Familienkur

Familienkuren sind gesetzlich nicht geregelt, daher haben wir hier für Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Können beide Elternteile mit Kindern zur Kur?

Ja, das können sie. Zum einen kann ein Elternteil, dem eine Kur bewilligt wurde, den/die Partner:in als Begleitperson mitnehmen. Zum anderen gibt es eine Möglichkeit, dass beide Elternteile als Patient:innen teilnehmen. Noch gibt es keine geeignete Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, eine solche Familienkur direkt zu beantragen. Wie es trotzdem gehen kann, erklären wir unten.

Was ist eine Familienkur?

Die Familienkur – auch Familien-Reha, Mutter-Vater-Kind-Kur oder Eltern-Kind-Kur genannt – ist eine wichtige Maßnahme, wenn Sie und Ihr Partner dringend eine Auszeit brauchen. Beide Elternteile bzw. Betreuungspersonen erhalten gleichermaßen Behandlungen, Beratungen und Anwendungen. Ziel ist, dass alle Familien ganzheitlich wieder Kraft für sich selber und für den Alltag bekommen. Im Grundsatz geht es darum, wieder Freude statt Stress miteinander zu empfinden. Die Idee ist, das gesunde Familienleben zusammen neu einzuüben, um den Alltag künftig besser gemeinsam meistern zu können. Mit dem nötigen Abstand von Zuhause können gemeinsam mit unserem Team neue Wege gefunden und Lösungen für bestehende Probleme entwickelt und gemeinsam vor Ort mit der ganzen Familie umgesetzt werden.

Wie beantrage ich eine Familienkur?

Beide Partner müssen gleichzeitig bei ihrer Krankenkasse einen eigenen Antrag mit eigener Indikation und typischerweise mit einem oder mehreren Kindern der Familie stellen. Dies ist unbedingt erforderlich. Sollten beide Elternteile bei verschiedenen Krankenkassen versichert sein, müssen sie ebenfalls jeweils einen eigenen Antrag mit mindestens einem Kind stellen und sich dann bei uns zur gleichen Zeit einen Termin geben lassen. Wichtig hierbei ist, dass die Kinder mindestens zwei Jahre alt sind und bereits Fremdbetreuungserfahrungen durch Kita oder Krippe mitbringen.
Wie Sie eine Kurmaßnahme beatragen, finden Sie hier.

Inzwischen sind dreiviertel unserer Patient:innen, die bei uns an einer solchen Maßnahme teilnehmen, bei der gleichen Krankenkasse versichert und haben gleichzeitig jeweils einen eigenen Antrag gestellt. Nach unseren Erfahrungen unterstützen bereits viele Krankenkassen die Anträge auf eine Familienkur wie beschrieben. 

 Was muss man beim Antrag beachten?

Je konkreter das Krankheitsbild von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin beschrieben ist, umso größer ist die Chance, dass Ihr Antrag bewilligt wird. Wichtig ist, dass die Beeinträchtigung in einem Zusammenhang mit Ihrer familiären Belastung steht. Und es muss deutlich werden, dass keine Besserung in Sicht ist, wenn die Familie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld herauskommt, um wieder gesund zu werden. Angegeben werden sollten auch weiter belastende Faktoren: Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten, arbeiten Sie im Schichtdienst, hat eines der Familienmitglieder eine chronische Krankheit oder Behinderung und einen höheren Betreuungsaufwand?

Beachten Sie unbedingt, dass wir nicht alle Indikationen bei uns im Hause behandeln können. Damit wir Sie bei uns aufnehmen können, sollten sich Ihre Zuweisungsdiagnosen in dem Behandlungsspektrum unserer Schwerpunktindikationen wiederfinden. Dies ist auch bei Ihren Kindern wichtig, wenn diese als Patientenkinder mit aufgenommen werden sollen. Unsere Indikationen finden Sie hier.

Sprechen Sie hierüber mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin.

Was tun bei Ablehnung einer Familienkur?

Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir haben von einigen Familien gehört, die diesen Weg gehen mussten, aber schließlich ihre Familienkur bewilligt bekommen haben.

Wie lange dauert eine Familienkur?

Eine Familienkur dauert genauso lang wie eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur, also drei Wochen.

Was passiert bei einer Familienkur?

Während Ihres Kuraufenthalts bei uns gibt es für die einzelnen Familienmitglieder verschiedene Therapieprogramme, etwa aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Physiotherapie oder Pädagogik. Sie lernen aber auch Entspannungsmethoden und machen Sport. Natürlich steht auch genügend Zeit für gemeinsames Erleben, Spielen und Spaß zur Verfügung, damit die ganze Familie wieder enger zusammenrückt.

Was kostet eine Familienkur?

Hier gelten ebenfalls die Regeln einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur: Die Kosten trägt in der Regel der Leistungsträger (Krankenkasse), der gesetzliche Eigenanteil für eine dreiwöchige Vorsorge- oder Rehamaßnahme beträgt 220 Euro pro versicherter Person (jede erwachsene Person zahlt kalendertäglich 10 Euro Eigenanteil, bei einer Regeldauer von 21 Tagen sind dies 220 Euro, An- und Abreisetage zählen separat). Für einkommensschwache Familien, die eine Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung dieses gesetzlichen Eigenanteils.

Welche Alternative zur Familienkur gibt es?

Sollten beide Elternteile eigene Indikationen haben und ihre eigenen Ziele erreichen wollen, können sie auch nacheinander, etwa zunächst eine Mutter-Kind- und dann eine Vater-Kind-Maßnahme beantragen und den Partner/die Partnerin dann jeweils als Begleitperson mitbringen. Auch so können Sie sich und ihre Familie stärken.